Die Finanzierung neuer Impfungen für Kinder, aber auch einige Teuerungen im Gesundheitswesen hält das Jahr 2012 bereit.
Kinderimpfungen
Neuerungen bei Impfungen für Kinder ab 2012: Das Gesundheitsministerium nimmt die Immunisierung gegen Pneumokokken in das kostenlose Kinder-Impfprogramm auf. Pneumokokken können Erkrankungen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung und Hirnhautentzündung hervorrufen. Für Babys und Kinder können Pneumokokken-Infektionen lebensgefährlich sein. Bisher gab es die kostenlose Impfung nur für Risikokinder.
Zudem wird erstmals ab 2012 im Rahmen des öffentlichen Impfkonzeptes auch eine kostenfreie Immunisierung gegen Meningokokken für zwölfjährige Kinder angeboten. In Österreich treten jährlich bis zu 100 schwere Meningokokkenerkrankungen, insbesondere bei Kleinkindern und Jugendlichen, auf. Bis zu 13 von 100 dieser Patienten versterben an den Folgen ihrer Infektion, bei den Überlebenden bleiben oft schwere Gesundheitsschäden. Seit 2011 steht in Österreich erstmals ein für den Einsatz im Schulalter geeigneter neuer konjungierter Impfstoff zur Verfügung. "Wir hoffen mit der flächendeckenden Durchimpfung an Österreichs Schulen ab dem Jahr 2012 die Zahl der Neuinfektionen mit sofortiger Wirkung zurückzudrängen", so PD Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Leiterin der Sektion III im Gesundheitsministerium.
Gesundes Schulbuffet
Bereits bei Schuleintritt haben viele Kinder mit Übergewicht zu kämpfen. Das Gesundheitsministerium setzt dabei verstärkt auf Bewusstseinsbildung: Ab Jänner 2012 können sich Betreiber von Schulbuffets bei der Umstellung ihres Lebensmittelangebots von mobilen Beratern helfen lassen. Eine Hotline für Anmeldungen und Fragen dazu wird ab Jahresbeginn zur Verfügung stehen. Hintergrund ist eine im Sommer 2011 verabschiedete Leitlinie Schulbuffet, welche ernährungswissenschaftlich fundierte und praxisorientiertere Mindeststandards für das Speisen- und Getränkeangebot an Schulbuffets vorsieht.
Kranksein wird teurer
Die bereits im November abgebuchte Gebühr für die E-Card bleibt mit zehn Euro zwar unverändert, die Rezeptgebühr wird aber um fünf Cent auf 5,15 Euro erhöht. Für die Befreiung von der Rezeptgebühr dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 814,82 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.221,68 Euro monatlich haben. Chronisch Kranke dürfen als Alleinstehende 937,04 Euro und als Ehepaare 1.404,93 Euro an Nettoeinkünften nicht überschreiten, um von der Rezeptgebühr befreit zu sein. Diese Grenzbeträge erhöhen sich pro Kind jeweils um 125,72 Euro.
Heilbehelfe und Kuraufenthalte
Auch der Kostenanteil der Versicherten für Heilbehelfe steigt um 20 Cent auf 28,20 Euro, für Brillen müssen künftig 84,60 statt bisher 84 Euro selbst bezahlt werden. Für einen Kuraufenthalt bzw. Rehabilitation müssen ab 1. Jänner 7,04 Euro pro Tag dazugezahlt werden bei einem Einkommen zwischen 814,83 und 1.396,20 Euro, 12,07 Euro bei einem Einkommen bis 1.977,59 Euro und 17,10 Euro bei einem darüber liegenden Einkommen. Die Zuzahlungen sind höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten.
Die mit Jahresbeginn in Kraft tretende Novelle zum Kranken- und Kuranstaltengesetz wird für Patienten zumindest vorerst noch keine gravierenden Auswirkungen haben. Damit wird den Spitälern eine flexiblere Gestaltung ihrer Bettenzahl ermöglicht.
ELGA
Auch die viel diskutierte elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und die E-Medikation werden für Patienten im kommenden Jahr noch nicht spürbar. Die Projekte werden aber von der Politik im Hintergrund weiter vorangetrieben, um ab dem Jahr 2013 in die Praxis umgesetzt werden zu können. Der ursprünglich für Mitte 2012 geplante Start der Medikamentendatenbank, mit der Wechselwirkungen und Doppelverordnungen vermieden werden sollen, wurde auf die erste Hälfte 2013 verschoben.